CE-Zertifizierung 
Gemäß EU Richtlinie 94/25 müssen Boote mit einer Länge von 2,50 m bis 24 m, die nach dem 15. Juni 1998 in der EU in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Das bedeutet, die Boote müssen den Bau- u. Ausrüstungsvorschriften der EU entsprechen. Diese besondere Regelung gilt für Neue und auch selbstverständlich für gebrauchte Boote. Hier gilt der Zeitpunkt, an dem das Boot in die EU importiert wird, nicht der Zeitpunkt der Herstellung. Gemäß § 4a der Binnenschiffs-Untersuchungs- anordnung dürfen Sie ein Boot ohne entsprechende CE-Zertifizierung nicht in Betrieb nehmen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder bis hin zur Beschlagnahmung des Bootes. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie Ihr Boot in Küstengewässern der Nord- bzw. Ostsee nutzen. Ob und inwieweit Ihr Boot den Vorgaben entspricht, können Sie bei uns erfahren. Sollte Ihr Boot entsprechend den EU-Vorgaben, CE-Konform zertifiziert werden müssen, sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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