CE-Zertifizierung
Gemäß EU Richtlinie 94/25 müssen Boote mit einer Länge von 2,50 m bis 24 m, die nach dem 15. Juni 1998
in der EU in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, der 10. Verordnung zum Geräte- und
Produktionssicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen.
Das bedeutet, die Boote müssen den Bau- u. Ausrüstungsvorschriften der EU entsprechen. Diese besondere
Regelung gilt für Neue und auch selbstverständlich für gebrauchte Boote. Hier gilt der Zeitpunkt, an dem das
Boot in die EU importiert wird, nicht der Zeitpunkt der Herstellung. Gemäß § 4a der Binnenschiffs-Untersuchungs-
anordnung dürfen Sie ein Boot ohne entsprechende CE-Zertifizierung nicht in Betrieb nehmen.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder bis hin zur Beschlagnahmung des Bootes. Dies gilt selbstverständlich
auch dann, wenn Sie Ihr Boot in Küstengewässern der Nord- bzw. Ostsee nutzen. Ob und inwieweit Ihr Boot den
Vorgaben entspricht, können Sie bei uns erfahren. Sollte Ihr Boot entsprechend den EU-Vorgaben, CE-Konform
zertifiziert werden müssen, sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
SCHADENSGUTACHTEN CE-ZERTIFIZIERUNGEN FÜR IMPORTIERTE BOOTE WERTGUTACHTEN
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